Verpackungsgesetz(e)
Welches Ziel verfolgt das Einwegkunststoff-Verbot?
Zum Schutz der Weltmeere sowie unserer Umwelt soll der Verbrauch von Produkten aus Einwegkunststoff reduziert und die Ressource “Kunststoff” sparsamer verwendet werden. Auch das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt – das sogenannte Littering – soll durch die EU-Richtlinie eingedämmt werden.
Seit wann und wo gilt das Einwegkunststoff-Verbot?
Seit dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoff-Produkten EU-weit nicht mehr erlaubt.
Welche Produkte sind betroffen?
Was ist ein “Einwegkunststoff-Produkt”?
Einwegkunststoff-Produkte bestehen ganz oder teilweise aus Kunststoff und sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt.
Welche Einwegkunststoff-Produkte sind vom Verbot betroffen?
- Wattestäbchen*, Luftballonstäbe, Bestecke, Essstäbchen, Eislöffel, Imbissgabeln, Trinkhalme* und Rührstäbchen aus Kunststoff/Bio-Kunststoff
- Teller, Suppenteller/Suppenschalen, Imbissschalen (z.B. für Pommes Frites) aus (Bio-)Kunststoff oder mit (Bio-)Kunststoffbeschichtung (z.B. Papier- oder Pappschalen mit Polymerbeschichtung)
- Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff
- Lebensmittelbehälter/Serviceverpackungen aus expandiertem Polystyrol (EPS), in die verzehrfertige Speisen/Lebensmittel verpackt werden und die dafür bestimmt sind, die Lebensmittel vor Ort zu verzehren oder mitzunehmen, und deren Verzehr ohne Zubereitung möglich ist
- Getränkebehälter und -becher aus expandiertem Polystyrol (EPS).